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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Stadtherz
1. Gültigkeit /Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und allen in diesem Zusammenhang für den Hotelgast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
1.2 Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, sowie die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen Zwecken als zu Beherbergung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs,1 Ziff, 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart ist.
2. Vertragsabschluss; Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel Stadtherz zustande. Es steht dem Hotel Stadtherz frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel Stadtherz verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels Stadtherz beruhen.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel Stadtherz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotel Stadtherz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel Stadtherz beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Hotel Stadtherz verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder Neueinführung, Änderung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel Stadtherz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Wurde Zahlung per Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung innerhalb vierzehn Tagen ohne Abzug zu erfolgen. Für jede Mahnung ab Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,00 an das Hotel Stadtherz zu erstatten. Ebenso ist das Hotel Stadtherz bei Zahlungsverzug berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen,außerdem bleibt der Nachweis eines höheren Schadens dem Hotel Stadtherz vorbehalten.
3.6 Das Hotel Stadtherz ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Vorauszahlungshöhe sowie Zahlungsfristen können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges ist das Hotel Stadtherz berechtigt auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung/Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 3.6 zu verlangen.
3.8 Hotel Stadtherz ist ferner berechtigt zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Abschlagszahlung aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziff.3.6 / 3.7 geleistet wurde
.3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Stadtherz aufrechnen oder verrechnen.
4 Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung durch Kunden
4.1 Ein Rücktritt des Kunden, von dem mit dem Hotel Stadtherz geschlossenen Vertrag ist, nur möglich, wenn ausdrücklich ein Rücktrittsrecht im Vertrag vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Hotel Stadtherz der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Rücktrittsrechtvereinbarung sowie eine etwaige Zustimmung zur Vertragsaufhebung bedürfen der Schriftform.
4.2 Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn bis zum vereinbarten Termin dieses Recht seitens des Kunden nicht ausgeübt wird.
4.3 Es besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, wenn ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder erloschen ist. In diesem Fall behält das Hotel Stadtherz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Hotel Stadtherz hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des / der gebuchten Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel Stadtherz die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendung pauschalieren. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit evtl. Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in geforderter Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt vom Hotel Stadtherz, nicht genehmigte Veranstaltungen
5.1 Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Stadtherz bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Stadtherz mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Stadtherz nicht zur feste
nBuchung bereit ist.
5.2 Hotel Stadtherz ist ferner berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel Stadtherz nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können u.a. die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein; Hotel Stadtherz begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Stadtherz in der Öffentlichkeit gefährden kann , ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Stadtherz zuzurechnen ist; Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; Ein Verstoß gegen Ziffer 1.2. vorliegt Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Stadtherz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
5.3 Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen können vom Hotel Stadtherz unterbunden bzw. abgebrochen werden.
5.4 Der berechtigte Rücktritt vom Hotel Stadtherz begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
6 Zimmerbestellung, -Übergabe und –Rückgabe
6.1 der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Hotel Stadtherz hat das Recht, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunft vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Einen Anspruch gegen das Hotel Stadtherz kann der Kunde hieraus nicht herleiten. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Stadtherz spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Stadtherz aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Übernachtungspreises in Rechnung stellen, nach 18:00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Kundenansprüche werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel Stadtherz niedrigere Ansprüche auf Nutzungsentgelt entstanden sind.
7 Haftung vom Hotel Stadtherz
7.1 Hotel Stadtherz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit .Weiterhin haftete Hotel Stadtherz für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertraglichen Pflichtendes Hotel Stadtherz beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, welche
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut. Einer Pflichtverletzung des Hotels Stadtherz steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen vom Hotel Stadtherz auftreten, wird das Hotel Stadtherz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein , für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet Hotel Stadtherz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Kunde Geld, Wertsachen, etc. mit einem Gesamtwert von mehr als €500,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Stadtherz zu treffen.
7.3 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Hotel Stadtherz bewahrt die Sachen drei Monate auf, danach werden sie entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotels Stadtherz gelten vorstehende Nr. 7.1 Sätze 1-5 entsprechend.
7.4 Das Hotel Stadtherz hat keine eigenen Hotelparkplätze, daher kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels Stadtherz besteht nicht.
8 Haftung des Kunden für Schäden
8.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn selbst oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme sollen in Textform erfolgen. Gleiches gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs-, Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtstand im kaufmännischen Verkehr ist Burgwedel. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
9.3 Es gilt das deutsche Recht. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Kollisions- und UNKaufrechts.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2022 Ariane Loehn